Drei Jahre NGO-Agentengesetz - eine Bestandsaufnahme

Regula Spalinger

Das vor drei Jahren in Russland verabschiedete Gesetz über die nicht-kommerziellen Organisationen („NGO-Agentengesetz“) ist im letzten Jahr noch einmal verschärft worden. Zahlreiche NGOs wurden durch eine beispiellose Überprüfungswelle durch die staatlichen Behörden in ihrer Arbeit behindert. Mittlerweile sind über 50 NGOs in das sog. „Register der ausländischen Agenten“ eingetragen. Dazu zählen auch die Soldatenmütter von St. Petersburg, eine Partnerorganisation von G2W. – S. K.

Im Mai 2012 trat Vladimir Putin seine dritte Amtszeit als russischer Präsident an, nur wenige Monate später, am 20. Juli 2012, unterzeichnete er ein Gesetz, das die Berichts- und Finanzierungsvorschriften für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) drastisch verschärfte (s. pdfRGOW 10/2013, S. 16-17). Wie stellt sich die Situation für den zivilgesellschaftlichen Sektor drei Jahre nach Einführung des Gesetzes dar, und inwiefern sind die Partnerorganisationen von G2W von den neuen gesetzlichen Bestimmungen betroffen?

Gesetz zur Kontrolle der Zivilgesellschaft
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die nicht-kommerziellen Organisationen müssen sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten und in Russland politisch tätig sind, bei den Justizbehörden als „ausländische Agenten“ registrieren. Dem Kreml ging es einerseits darum zu verhindern, dass russische NGOs über gezielte Finanzierungen aus dem Ausland dazu missbraucht würden, Einfluss auf die Regierungspolitik zu nehmen oder gar einen Umsturz zu provozieren. Denn in der Wahrnehmung des Kremls waren an der Rosenrevolution in Georgien 2003 und der Orangenen Revolution in der Ukraine 2004 maßgeblich NGOs mitbeteiligt, die ausländische Gelder bezogen. Vor dem Hintergrund des Protestwinters 2011/12, als tausende aufgebrachte Bürger wegen verbreiteter Wahlfälschungen in Moskau, St. Petersburg und anderen russischen Städten auf die Straßen gingen, sollten ähnliche Tendenzen bereits im Keim erstickt werden. Andererseits war das Agentengesetz für die russische Regierung ein willkommener Hebel, um den zivilgesellschaftlichen Sektor in von oben definierte und kontrollierte Bahnen zu lenken. In seiner Intention erinnert es an die sowjetische Zeit und in diesem Zusammenhang ist besonders gravierend, dass die im Gesetz verwendete Definition von „politischer Tätigkeit“[1] so breit gefasst wurde, dass praktisch jede von der Regierungsdoktrin abweichende Meinungsäußerung oder politische Diskussion als politische Tätigkeit ausgelegt werden kann. Damit wurden behördlicher Willkür Tür und Tor geöffnet.

Tatsächlich ist in den letzten drei Jahren das eingetreten, wovor Menschenrechtler im In- und Ausland bereits bei Verabschiedung des Gesetzes gewarnt hatten: Viele bekannte, renommierte russische NGOs wie z. B. die Menschenrechtsorganisationen Agora und Memorial oder die unabhängige Wahlbeobachtungsorganisation Golos,sind mittlerweile unter fadenscheinigen Argumenten ins Register der „ausländischen Agenten“ eingetragen worden. Gleiches gilt für das Sacharow-Zentrum wie für Transparency International Russland.

Im März 2013 setzte eine beispiellose Überprüfungswelle von NGOs durch die zuständigen lokalen Staatsanwaltschaften und weitere staatliche Behörden ein, inklusive Gesundheitsamt, Katastrophenschutz, Feuerwehr, teilweise auch unter Beteiligung des FSB oder des berüchtigten Zentrums E (Behörde zur Extremismusbekämpfung) ein. Landesweit waren über 1000 NGOs betroffen. Obwohl das Gesetz über die nicht-kommerziellen Organisationen ausdrücklich besagt, dass religiöse, vorschriftsgemäß eingetragene Einrichtungen ebenso wie wissenschaftliche und kulturelle Organisationen, NGOs zur sozialen Unterstützung und zum Schutz von Bürgern, Institutionen zur Förderung des Sports, sowie Umweltschutz- und Tierschutzorganisationen nicht unter seine Bestimmungen fallen, wurden auch solche zivilgesellschaftliche Einrichtungen im Jahr 2013 Opfer der Überprüfungsrazzien.

Von den G2W-Partnerorganisationen sind die meisten im sozialen Bereich für besonders bedürftige gesellschaftliche Gruppen tätig. So bietet das Jugendzentrum „Arche“ in Kostroma Kindern und Jugendlichen aus ärmlichen Verhältnissen ein vielfältiges Angebot an Freizeitkursen, zudem gibt es die Strafgefangenenhilfe von Erzpriester Evgenij Ketov in Ponazyrevo, sowie Projekte zur Drogenrehabilitation und zur Rehabilitation von straffällig gewordenen Jugendlichen in St. Petersburg. Sechs der neun Partnerorganisationen waren von den genannten Überprüfungen nicht tangiert. Die beiden Sozialzentren Insel der guten Hoffnung im Ural mussten jedoch ihre Abteilung in Pervouralsk als eigenständige nicht-kommerzielle Organisation registrieren, statt sie wie bisher als Filiale zu führen. Besonders betroffen von der neuen Gesetzeslage war jedoch die NGO Soldatenmütter von St. Petersburg. Während sich alle anderen Partnerorganisationen heute wieder vollständig auf ihre Arbeit konzentrieren können, stehen die Soldatenmütter durch ihre politiknahe, jedoch nicht politische Tätigkeit (Beobachtung und Behebung von Missbräuchen in der Armee in lösungsorientierter Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, Unterstützung von einzelnen Soldaten durch Juristen, Menschenrechtsseminare) im Brennpunkt des „NGO-Agentengesetzes“. Aktuell ist auch das Basilius-Zentrum in St. Petersburg von Überprüfungen durch das Justizministerium betroffen. Diesem müssen neben Finanzunterlagen alle Verträge mit Partnerorganisationen kopiert und übergeben werden.

Zwangseintragungen seit Juni 2014
Trotz der massiven Überprüfungswelle war bis Juni 2014 noch kaum eine NGO im „Agentenregister“ eingetragen. Die angemahnten Organisationen mussten sich vielmehr von sich aus dafür beim Justizministerium melden. Da der Status eines „ausländischen Agenten“ (im russischen Sprachgebrauch: Agent gleich Spion bzw. Teil der von der Regierung verunglimpften „Fünften Kolonne“) mit einem Stigma und zusätzlichen einschränkenden Verpflichtungen verknüpft ist, entschlossen sich die wenigsten NGOs zu diesem Schritt. Einige wenige lösten sich von selbst auf, die meisten jedoch fochten den staatlichen Entscheid vor lokalen Gerichten an. Mehrere reichten eine gemeinsame Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein.

Die Situation änderte sich jedoch grundlegend, als das NGO-Gesetz durch die Duma erneut überarbeitet und von Präsident Putin am 4. Juni 2014 in seiner aktuellen Fassung unterzeichnet wurde. Seit diesem Zeitpunkt können russische NGOs direkt durch das Justizministerium ins „Agentenregister“ eingetragen werden. Eine Anfechtung eines solchen Entscheids ist zwar weiterhin möglich, jedoch nur noch im Nachhinein, wenn die Registrierung bereits erfolgt ist. Bezeichnenderweise wurde dabei erst vor kurzem, Anfang März 2015 – u. a. dank der Einsprache der amtierenden Menschenrechtsbeauftragten Ella Pamfilova – durch eine weitere Gesetzesänderung überhaupt die Möglichkeit geschaffen, dass sich NGOs wieder vom Status eines „ausländischen Agenten“ befreien lassen können. Voraussetzung dafür ist, dass die NGO innerhalb eines Jahres nachweislich jegliche „politische Tätigkeit“ unterlässt und auch keine Gelder aus dem Ausland empfängt. Im Wiederholungsfall gilt eine strengere Frist von drei Jahren.

Das Justizministerium arbeitet allerdings rasch: im Wochenrhythmus werden neue NGOs ins Register aufgenommen. Anfang April 2015 waren 52 russische NGOs als „ausländische Agenten“ erfasst.

Soldatenmütter von St. Petersburg

g2w soldatenmuetter Menschenrechtsseminar
Das NGO-Gesetz sieht vor, dass beide Kriterien, politische Tätigkeit und (Teil-)Finanzierung aus dem Ausland, gegeben sein müssen, um einen Eintrag im zentralen „Agentenregister“ zu rechtfertigen. Anfang Juli 2014 hatten die Soldatenmütter von St. Petersburg alle von der Petersburger Staatsanwaltschaft angemahnten Punkte behoben. Dabei wurden folgende Umstände von den Behörden als politische Tätigkeit eingestuft:

1) Ein Eintrag auf der Website der Organisation, in dem die Vorsitzende Ella Poljakova zu einer friedlichen diplomatischen Regelung des Konfliktes in der Ostukraine aufrief.

2) Der schriftliche Bericht „Nichtregierungsmitteilung zur Situation der Menschenrechte in den Streitkräften der Russländischen Föderation im Jahr 2013“, in dem Gesetzesverstöße während des Aushebungsverfahrens beschrieben wurden.

Die Eintragung der Organisation ins „Agentenregister“ durch das Justizministerium erfolgte jedoch erst am 28. August 2014. Kurz zuvor hatte Ella Poljakova als Mitglied des Menschenrechtsrates beim russischen Präsidenten die zuständige Militärische Kommission um Aufklärung über das Schicksal verwundeter und getöteter russischer Soldaten gebeten, die mutmasslich in der Ukraine zum Einsatz gekommen waren. Mitausschlaggebend mag auch ein Interview gewesen sein, in dem sich Ella Poljakova kritisch, doch ausgewogen zur russischen Politik in der Ukraine äußerte (s. RGOW 10/2014, S. 3).

Es wäre den gegenwärtigen Verhältnissen in Russland nicht angemessen, wenn man sich die russische Regierung oder die Behörden als monolithischen Block vorstellt. Den Soldatenmüttern von St. Petersburg gelingt es vielmehr in vielen Fällen weiterhin, faire Rechtsverfahren zu erreichen, so dass lokale Gerichte zugunsten geschädigter Soldaten entscheiden. Rechtliche und hygienische Zustände in Kasernen können dank ihres Einsatzes regelmäßig verbessert werden. Aus sämtlichen Bevölkerungsschichten haben die Soldatenmütter in den vergangenen Monaten viel Zuspruch erfahren. Doch wird ihre anspruchsvolle Arbeit durch den „Agenten“-Status deutlich erschwert: Beispielsweise gilt für die Soldatenmütter eine spezielle vierteljährliche (statt der normalen jährlichen bzw. vereinfachten vierteljährlichen) Berichtspflicht für die Buchführung. Jeder Brief, jede Broschüre sowie die Website der Organisation muss den Vermerk zum Status eines „ausländischen Agenten“ tragen.

Der Beitrag der Soldatenmütter zu einer zeitgemäßen, verantwortungsbewussten russischen Armee verdient angesichts des Konflikts in der Ukraine unsere volle Solidarität. Das Hinwirken auf friedliche Konfliktlösungen ist unter den aktuellen politischen Vorzeichen gewiss nicht einfacher geworden, doch gerade dazu trägt die Arbeit der Soldatenmütter von St. Petersburg bei, auch wenn es beileibe keine einfache Aufgabe ist: „Ins neue Jahr 2015 gehen wir mit einer noch größeren Last der Verantwortung, denn wir sind uns bewusst, dass wir uns von den Schlägen, die beispielsweise von den Auswirkungen des Gesetzes „über die ausländischen Agenten“ ausgehen, erholen und noch effizienter für unsere Mitbürger arbeiten sollen“ (Alexander Peredruk, Pressesekretär der Soldatenmütter).

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Sie können die russischen Projektpartner von G2W mit einer Spende unterstützen.

pdfRGOW 4-5/2015, S. 44-45


[1] „Einer Nichtregierungsorganisation, mit Ausnahme von politischen Parteien, wird der Status einer auf dem Gebiet der Russischen Föderation ausgeübten politischen Tätigkeit zuerkannt, wenn sie sich, unabhängig von den in ihren Statuten festgehaltenen Zielen und Aufgaben, (unter anderem mittels Finanzierung) an der Organisation und Durchführung von politischen Aktionen beteiligt, die die staatlichen Organe dazu bewegen sollen, Entscheide zu fällen, die eine Änderung der von ihnen durchgeführten staatlichen Politik bewirken, ebenso wenn sie an der Bildung der öffentlichen Meinung zu den genannten Zwecken beteiligt ist.“