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Georgische Häftlinge können Haftstrafe im Kloster verbüßen

20. Mai 2010

Die Georgische Orthodoxe Kirche hat am 12. März einen Vertrag mit staatlichen Stellen unterzeichnet, wonach Häftlinge auf Empfehlung der Kirche ihre Haftstrafe in Klöstern verbüßen können.

Dort sollen sie gemeinnützige Arbeit leisten. Die Ministerin für Strafvollzug und Bewährung, Chatuna Kalmachelidse, erklärte, der Vertrag ermögliche es den Häftlingen, nützliche Arbeit für die Gesellschaft zu leisten, anstatt ihre Strafe im Gefängnis lediglich abzusitzen. Metropolit Teodore (Tschuadse) von Akhaltsikhe, der den Vertrag im Namen der Georgischen Kirche unterzeichnet hatte, sagte, die Häftlinge würden in Kirchen und Klöstern für Bau- und Renovierungsarbeiten sowie andere Aufgaben eingesetzt, um so «der Gesellschaft Nutzen zu bringen». Der Vertrag geht auf eine Initiative der Generalstaatsanwaltschaft zurück, die den Strafvollzug in Georgien liberalisieren möchte: Zwar sei es in den letzten Jahren dank einer verschärften Strafrechtspraxis gelungen, die Verbrechensrate im Land merklich zu senken, gleichzeitig wolle man jedoch den Strafvollzug liberalisieren. Dazu zähle auch die Möglichkeit, dass Häftlinge ihre Strafe außerhalb der Gefängnismauern verbüßten, sowie die Ausarbeitung einer neuen Resozialisierungsmethode und die Einbindung der Georgischen Orthodoxen Kirche in diese Aufgaben. Das georgische Parlament hatte Ende Februar mehrere Gesetzesänderungen für eine Liberalisierung des Strafvoll- zugs verabschiedet. So wurde das Mindestalter, in dem Jugendliche gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden können, von 12 auf 14 Jahre heraufgesetzt. Die Richter müssen bei der Urteilsfindung die gesetzlich vorgesehenen Haftzeiten für die jeweiligen Straftatbestände nun auch nicht mehr einfach addieren, sondern können die Haftstrafen - mit Ausnahme schwerer Delikte - nach eigenem Ermessen bis maximal auf die Hälfte reduzieren. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, die keine schwere oder minderschwere Tat begangen haben, darf der Staatsanwalt die Strafverfolgung aussetzen oder eine bereits eingeleitete wegen fehlenden öffentlichen Interesses einstellen.

www.religio.ru, 12. März 2010 - O.S

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