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Litauen: Späte Wiedergutmachung für die jüdische Gemeinde

22. September 2011
Das litauische Parlament hat am 21. Juni ein Gesetz verabschiedet, das zumindest eine teilweise Entschädigung für ehemals im Besitz der jüdischen Gemeinde befindliches Immobilieneigentum vorsieht.

Laut dem Gesetz soll die jüdische Gemeinde ab dem Jahr 2013 37 Millionen Euro, verteilt auf zehn Jahre, als Wiedergutmachung erhalten. Eine unabhängige Stiftung soll festlegen, wofür die Gelder verwendet Verwerden. Ein Großteil soll gemäß der stellvertretenden Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde, Faina Kukliansky, jüdischen Kulturprojekten zu Gute kommen, damit jüdisches Leben in Litauen eine Zukunft hat.

Vor dem Zweiten Weltkrieg lebten über 220 000 Juden in Litauen. Vilnius mit seinen über 100 Synagogen galt als «Jerusalem des Ostens». Darüber hinaus gehörten der jüdischen Gemeinde zahlreiche Schulen, Bibliotheken, Krankenhäuser und Kinderheime im ganzen Land. Während des Holocaust kamen über 90 % der litauischen Juden ums Leben, ihr Besitz wurde von den Nationalsozialisten konfisziert. Mit der sowjetischen Besetzung Litauens gingen alle ehemals jüdischen Immobilien in staatlichen Besitz über. Nach der Unabhängigkeit des Landes 1991 erhielt die jüdische Gemeinde, die heute etwa 5000 Personen zählt, lediglich zwei Synagogen zurück. Allen anderen Religionsgemeinschaften wurde dagegen ihr Eigentum erstattet. Die Behörden begründeten ihre Haltung damit, dass die ehemaligen Besitzer der Immobilien tot seien. Gegen diese Rechtsauffassung kämpfte Faina Kukliansky 19 Jahre für eine Entschädigung der jüdischen Gemeinde an – letztlich erfolgreich, wie das verabschiedete Gesetz zeigt.

Nun will Kukliansky für die Rückgabe jüdischen Privateigentums kämpfen. Denn jene Juden, denen die Flucht vor den Nationalsozialisten gelang und die nicht länger litauische Staatsbürger sind, sind bis heute leer ausgegangen. 2006 konnte sie bereits einen erstenTeilerfolg erringen: Seitdem dürfen litauische Juden in Israel auch litauische Staatsbürger werden. Allerdings ist ihr Antrag auf Restitution mittlerweile jedoch verjährt, weshalb Kukliansky vor dem litauischen Verfassungsgericht klagen will.

www.religare.ru, 5. Juli; Jüdische Allgemeine Zeitung, 14. Juli 2011 – O.S.

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