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Neues ukrainisches Religionsgesetz in Planung

20. Mai 2009

Eine Arbeitsgruppe des «Staatlichen Komitees für nationale und religiöse Angelegenheiten» hat am 13. April die Arbeit an einem Entwurf für ein neues Religionsgesetz aufgenommen. Die Gruppe setzt sich aus hochrangigen Beamten, aus Mitgliedern des All-Ukrainischen Rates der Kirchen, aus religiösen Organisationen, Wissenschaftlern sowie aus Fachleuten des Instituts für Religionsfreiheit zusammen.

Laut Nikolaj Novitschenko, dem Stv. Vorsitzenden des Komitees, muss der Entwurf aufgrund einer entsprechenden Verfügung dem ukrainischen Ministerkabinett im November vorgelegt werden. Unter Federführung des Justizministeriums hatte eine aus mehreren Behördenvertretern zusammengesetzte Arbeitsgruppe bereits 2006 den Entwurf zu einem neuen Religionsgesetz ausgearbeitet, der dieses den rechtlichen Normen des Europarats angleichen sollte: Die Ukraine ist seit 1995 Mitglied des Europarates, hat jedoch von dessen insgesamt 203 Konventionen bisher lediglich 68 unterzeichnet und ratifiziert, 24 nur unterzeichnet und 113 weder unterzeichnet noch ratifiziert. - Das heute gültige ukrainische Religionsgesetz stammt aus dem Jahr 1991. Auch wenn es ukrainischen Fachleuten zufolge eines der liberalsten in Osteuropa sein soll, bedarf es der Nachbesserung, um es den heutigen Gegebenheiten, insbesondere im Verhältnis zwischen Kirche und Staat, anzupassen. www.portal.credo.ru, 15. April; www.coe.int, 24. April 2009 - O.S.

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