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Rückschlag für Christdemokraten in Weißrussland

03. November 2009

Die weißrussische Oppositionspartei «Belarussische Christliche Demokratie» ist vor dem Verfassungsgericht mit einer Klage auf staatliche Registrierung gescheitert. Die Richter gaben am 22. Juli dem Justizministerium Recht, das zuvor die Zulassung verweigert hatte. Somit ist den Christdemokraten, die mit der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) zusammenarbeiten, weiterhin jede politische Betätigung untersagt. Das Ministerium hatte die Ablehnung der Registrierung im Mai damit begründet, dass das eingereichte Protokoll der Gründungsversammlung gravierende Falschinformationen enthalte. So würden etwa Personen genannt, die an der Versammlung gar nicht anwesend gewesen seien.

Vor Gericht erklärten mehrere Unterzeichner des Protokolls laut Bericht, sie seien von den Sicherheitsbehörden massiv unter Druck gesetzt worden. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung kündigte die Partei an, notfalls eine neue Gründungsversammlung einzuberufen. Vier Parteimitglieder, darunter der Vizevorsitzende, waren am Rande einer katholischen Pilgermesse Anfang des Monats von der Polizei mehrere Stunden festgenommen worden. Zudem wurden mitgeführte Ausgaben der Parteizeitung beschlagnahmt. Zuvor hatten die Behörden Demonstrationen der Christdemokraten verboten. Eine ebenfalls unregistrierte Vorläuferpartei der Christdemokraten sammelte 2007 rund 50 000 Unterschriften für eine Änderung des restriktiven Religionsgesetzes. Es war eine der erfolgreichsten Aktionen der relativ schwachen weißrussischen Opposition gegen das autoritäre Regime unter Präsident Lukaschenko.

KNA, 27. Juli 2009.

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