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Slowakei: Spannungen zwischen Präsident und Bischöfen

22. Oktober 2014
Eine Kontroverse zwischen den katholischen Bischöfen und Staatspräsident Andrej Kiska belastet das Staat-Kirche-Verhältnis in der Slowakei : Anfang September war bekannt geworden, dass Präsident Kiska den Verfassungsgerichtshof angewiesen hat, eine von der Kirche mitgetragene Initiative zu einem Referendum gegen die „Homo-Ehe“ auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Der Vorsitzende der Slowakischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislav Zvolenský, ließ in einem Statement Verärgerung über Kiska durchblicken. Die Bischöfe seien „von seiner Entscheidung überrascht“ und nähmen sie „zur Kenntnis“.

Weiter heißt es in der Erklärung, die Bischofskonferenz werde „weiterhin in der maximalen Unterstützung des grundlegenden und unersetzlichen Modells der Familie als Gemeinschaft eines Mannes und einer Frau fortfahren, die die Voraussetzung für eine natürliche menschliche Entwicklung der Kinder“ sei. Es sei „offensichtlich“, so Erzbischof Zvolenský, „dass die Institutionalisierung anderer Verhaltensweisen auf Familienniveau eine grundsätzliche Störung der Gesellschaft in ihren Grundlagen“ darstelle.

Im von der kirchennahen „Allianz für die Familie“ angestrebten Referendum sollen die Bürger befragt werden, ob sie vier Fragen zustimmen. Diese betreffen die Definition der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, das Verbot einer „Aneignung, Adoption und nachfolgende Erziehung“ von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare, die Nichtzuerkennung von besonderem Schutz für „andere Zusammenlebensformen außer der Ehe“ sowie die Respektierung eines elterlichen Nein zur Teilnahme am „Unterricht im Bereich des Sexualverhaltens oder der Euthanasie“. Die „Allianz für die Familie“ hatte am 27. August nach viereinhalbmonatiger Unterschriftensammlung dem Präsidenten 408 320 Unterschriften für die Abhaltung eines Referendums zu Familienfragen übergeben. 350 000 hätten bereits genügt, um die Abhaltung eines Referendums zu erzwingen. Im Wahlkampf im Frühjahr hatte Kiska noch zugesagt, das Referendum bei Vorliegen der erforderlichen Unterschriften für den 15. November anzuberaumen, an dem im ganzen Land Gemeinderatswahlen stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof muss seine Entscheidung innerhalb von 60 Tagen fällen. Danach hat der Präsident 30 Tage Zeit, das Referendum auszuschreiben. Falls der Verfassungsgerichtshof die ihm zugestandene Zeitspanne ausschöpft, kann der Novembertermin nicht eingehalten werden. Falls er die Unvereinbarkeit des Referendums mit der Verfassung feststellt, kann es erst gar nicht ausgeschrieben werden.

Andrej Kiska, der in seiner Wahlkampagne sowohl Sympathie für die Anliegen von Homosexuellen als auch der Befürworter einer Stärkung der Familie geäußert hatte, sieht sich jetzt in einer Zwickmühle. Er will einerseits auf die von namhaften Verfassungsjuristen in den letzten Monaten geäußerten Bedenken bezüglich des Referendums eingehen. Die Kritik lautet, dass alle vier Fragen des Referendums Grund- und Menschenrechte beträfen, über die laut Verfassung ausdrücklich kein Referendum abgehalten werden darf. Andererseits will Kiska jede aus der Kirche kommende Kampagne gegen seine Person vermeiden.

Die „Allianz für die Familie“ hält ihren Kritikern entgegen, dass niemand durch das Referendum in seinen Rechten beschnitten, sondern nur die derzeitige Rechtslage dauerhaft festgeschrieben werden solle.

Kathpress, 4. September 2014.

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