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Slowenien: Kirchenvertreter begrüßen Volksentscheid gegen liberales Familiengesetz

22. Mai 2012
Das Nein der slowenischen Bevölkerung zu einer Erweiterung der Rechte der 2006 eingeführten eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ist von der römisch-katholischen Kirche in Slowenien begrüßt worden.

Der Erzbischof von Ljubljana, Anton Stres, sagte zu dem Abstimmungsergebnis, die meisten Wähler hätten die «unersetzliche Rolle der Familie» bekräftigt. Der Erzbischof hatte gemeinsam mit dem Vertreter der serbisch-orthodoxen Metropolie von Zagreb und Ljubljana, Tomo Ćirković, und dem Mufti der Islamischen Gemeinschaft, Nedžad Grabus, dazu aufgerufen, mit Nein zu stimmen.

Die Slowenen hatten Ende März in einem Volksentscheid ein liberales Familiengesetz abgelehnt. Es sah unter anderem mehr Rechte für homosexuelle Lebensgemeinschaften vor: Das gescheiterte Gesetz hätte Homosexuellen erlaubt, leibliche Kinder ihrer Partner zu adoptie- ren, nicht jedoch andere Kinder. Zudem sollten die 2006 eingeführten eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften im Steuerrecht Eheleuten gleichgestellt werden.

Nur jedoch 45,2 Prozent aller Stimmberechtigten unterstützten das vom Parlament beschlossene Familiengesetz; 54,8 Prozent sagten Nein. Eine Bürgerinitiative hatte mehr als 40 000 Unterschriften gesammelt und so den Volksentscheid durchgesetzt. Das Gesetz war auch deshalb umstritten, weil es eine Abkehr von einem traditionellen Familienbild bedeutet hätte. Im Gesetz wurde Familie definiert als «eine Lebensgemeinschaft von Kindern mit einem oder beiden Eltern oder einem anderen Erwachsenem, wenn dieser für das Kind sorgt».

Erzbischof Stres betonte, die Kirche in Slowenien werde sich weiterhin für jene Form von Familie einsetzen, «bei der Kinder durch Erziehung und Unterstüt- zung von Mutter und Vater heranwachsen können». Dieser Einsatz bleibe eine «grundsätzliche Pflicht», weil durch das Abstimmungsergebnis allein die grundlegenden Werte der Familie noch nicht gewährleistet seien.

Kathpress, 26. März 2012.

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