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Orbáns Souveränität: Recht als politisches Mittel

RGOW 01/2024
Péter Techet

In Ungarn hat die Regierung im Dezember 2023 ein sog. Souveränitätsgesetz verabschiedet, das ausländische Einflussnahme verhindern soll. Das neue Gesetz ist ein politisches Mittel der Regierung, um Oppositionelle sowie regierungskritische Medien und NGOs öffentlich zu diskreditieren und noch stärker zu marginalisieren, als sie es sowieso schon sind.

Im Dezember 2023 verabschiedeten die Abgeordneten der ungarischen Regierungsparteien Fidesz und KDNP, zusammen mit der rechtsradikalen Oppositionspartei Mi Hazánk, ein neues Gesetz im Budapester Parlament, das die „Souveränität“ gegenüber „ausländischen Einflussnahmen“ stärker schützen soll. Das Gesetz richtet ein eigenes „Amt für den Schutz der Souveränität“ ein, das in jährlichen Berichten die „Lage der Souveränität“ beobachten und mögliche „Gefahren“ erkennen soll. Es ist zudem befugt, Durchsuchungen, auch ohne richterliche Erlaubnis oder Kontrolle, in allen staatlichen oder privaten Institutionen (wie etwa in Redaktionen, bei oppositionellen Parteien oder NGOs) durchzuführen. Strafrechtliche Kompetenzen besitzt das Amt (noch) nicht, aber es kann Anzeigen erstatten, wenn etwa die Wahlen durch ausländische Förderungen gefährdet wären. Es wurde nämlich auch ein neuer Straftatbestand, die Gefährdung der Wahlfreiheit, eingeführt: Wenn jemand finanzielle Hilfe aus dem Ausland für Wahlkampagnen erhält, kann er mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Kein Staat ist absolut souverän
Dass ein Staat seine Souveränität schützt, versteht sich von selbst: Jeder Staat ist als Völkerrechtssubjekt souverän. Die Souveränität bedeutet einerseits die Teilnahme am internationalen Leben, andererseits das staatliche Gewaltmonopol über das Staatsvolk auf dem Gebiet des Staates. Dass ein Staat souverän ist, muss daher in der Verfassung oder anderen Gesetzen nicht sonderlich betont oder festgelegt werden. Die Souveränität ist dennoch ein problematischer Begriff: Er wurde in der Frühen Neuzeit von Jean Bodin als Untermauerung für den absolutistischen Staat eingeführt. Deswegen ist es fraglich, ob und wie Staaten, die Teil einer Völkerrechtsordnung sind und in unterschiedlichen Kooperationen, etwa in der Europäischen Union, ihre „Souveränität“ teilweise abgeben, noch als „souverän“ gelten können.

Wenn Politiker:innen über die Souveränität sprechen, wollen sie allerdings nicht an einer rechtswissenschaftlichen Diskussion teilnehmen, sondern ihre eigene politische Macht absichern. Im öffentlichen Diskurs bedeutet „Souveränität“ meistens die unkontrollierte, ungeteilte politische Macht – gegenüber anderen inländischen Akteuren wie auch gegenüber internationalen Organisationen.

Verein im Ausland unterstützt Oppositionskampagne
Auch Orbáns neues Gesetz macht bereits in der Präambel klar, gegen wen es sich richtet: Die Opposition wird unverhohlen bezichtigt, finanzielle Hilfen aus dem Ausland zu erhalten und dadurch „die ungarischen Interessen“ zu gefährden: „Ungarns Souveränität ist zunehmend illegalen Angriffen ausgesetzt. Seit Jahren sind Bestrebungen zu Einflussnahmen zu beobachten, die in vielen Fällen auch der Öffentlichkeit bekannt sind, bei denen ausländische Organisationen und Einzelpersonen versuchen, in unserem Land ihre eigenen Interessen entgegen den ungarischen Interessen und Regelungen durchzusetzen. Die Wahlkampagne bei den Parlamentswahlen von 2022 wurde mit Geldern aus dem Ausland unmittelbar beeinflusst, wie die Untersuchung des Nationalen Sicherheitsdienstes über die Finanzierung der vereinten linken Opposition bestätigte. Sogar der Ministerpräsidentenkandidat der Vereinigten Opposition räumte ein, dass [die Opposition] während der Wahlkampagne mehrere Millionen US-Dollar aus den Vereinigten Staaten erhalten hatte.“ Solche Zeilen wären in einem der Propagandablätter der ungarischen Regierungsparteien keinesfalls neu. Sie stehen aber jetzt in Ungarns offiziellem Gesetzesblatt als Begründung für ein staatliches Gesetz. Die Opposition wird nicht mehr bloß politisch, sondern auch rechtlich bekämpft.

Die Behauptungen der Präambel sind aber nicht einmal richtig: Einerseits ist die ungarische Opposition keinesfalls nur „links“, auch liberale und konservative Parteien schlossen sich 2022 mit linken Parteien zu einer gemeinsamen Liste zusammen; der erwähnte Ministerpräsidentenkandidat, Péter Márki-Zay, ist ein katholisch-konservativer Bürgermeister einer südungarischen Kleinstadt.[1] Die Präambel, die Teil des Gesetzes ist, sagt aber auch über die ausländische Finanzierung der Opposition nicht die ganze Wahrheit: Die sechs Oppositionsparteien erhielten nämlich keine unmittelbare finanzielle Hilfe aus dem Ausland, zumal die Annahme ausländischer Gelder schon damals strafrechtlich verfolgt wurde.

Der Nationale Sicherheitsdienst ermittelte jedoch monatelang gegen die Oppositionsparteien. Aber nicht einmal der Sicherheitsdienst des Orbánschen Staates konnte eine illegale direkte Finanzierung aus dem Ausland feststellen. Stattdessen wurde beanstandet, dass ein ungarischer Verein, also keine Partei, aus dem Ausland ca. 5,7 Mio. US-Dollar als Unterstützung für die Wahlkampagne gegen Orbán erhalten habe. Es ging um Spenden von ungarischen Organisationen und Einzelpersonen aus den USA. Noch vor den Parlamentswahlen von 2022 gründete sich dort nämlich eine NGO namens „Action for Democracy“, die die finanzielle Situation der Opposition mit Spendenkampagnen aufbessern wollte. Die Spenden wurden aber nicht an die Parteien, sondern an einen Verein in Ungarn überwiesen, was damals keinesfalls verboten war.

Obwohl dieser Verein legal und transparent die ausländischen Gelder erhalten durfte, brach nach den Wahlen in den regierungsnahen Medien eine veritable Kampagne aus: Die Oppositionspolitiker:innen wurden als „Verräter:innen in ausländischem Sold“ beschimpft. Dabei fehlte auch der Name des ungarisch-jüdischen US-Milliardärs George Soros nicht, der aber in der ganzen Geschichte gar keine Rolle spielte.

Regierung gewinnt Kampf um Deutungshoheit
Rein rechtlich gesehen begingen die Oppositionsparteien keine Straftat: Sie erhielten keine Gelder aus dem Ausland. Politisch gesehen waren sie aber von Anfang an in einer defensiven Rolle. Sie verloren den Kampf um die Deutungshoheit in der Öffentlichkeit, die Regierungsparteien konnten die Geschichte über die Opposition als „Agenten des Auslandes“ erfolgreich verbreiten. Auch innerhalb der Opposition führten die Vorwürfe zu Querelen: Die grün-konservative Partei LMP und die rechtskonservative Jobbik distanzierten sich von ihren früheren Verbündeten. Die Opposition ist gegenwärtig – ein paar Monate vor den Lokal- und Europawahlen – zerstrittener denn je.

Warum aber brauchten die Oppositionsparteien die mittelbare Hilfe eines Vereins in der Wahlkampagne? Auch wenn Ungarn rein formell noch eine Demokratie ist (es finden noch Wahlen statt, es bestehen Oppositionsparteien und kritische Medien), sind die Chancen keinesfalls gleich. Die Regierungspartei benutzt die öffentlich-rechtlichen Medien als ihr eigenes Sprachrohr: Während der ganzen Wahlkampagne von 2022 wurde der Ministerpräsidentenkandidat der vereinigten Opposition, Márki-Zay, nur einmal für ein fünfminutiges Interview eingeladen. Darüber hinaus gehören Zweidrittel der ungarischen Medien einer regierungsnahen Stiftung; die dortigen Redaktionen unterstehen einer strengen Kontrolle durch die Regierung. Die wenigen regierungskritischen Zeitungen haben hingegen große Schwierigkeiten: Sie haben kaum Werbeeinnahmen (nicht einmal ausländische Firmen trauen sich, in diesen Zeitungen Anzeigen zu schalten), und sie werden sowieso nur in den größeren Städten gelesen. Unter den elektronischen Medien ist die Lage noch schlimmer: Der einzige Fernsehsender, wo Oppositionspolitiker:innen noch zu Wort kommen können, gehört einer regierungsnahen, neoprotestantischen Kirche. Einen regierungskritischen Radiosender gibt es im ganzen Land nicht mehr, seitdem die Nationale Medienbehörde dem Klubrádió, dem letzten unabhängigen Radiosender, 2021 das Senderecht entzog.

Die Regierungspartei beherrscht aber nicht nur indirekt die Medienlandschaft. Transparency International deckte auf, dass Fidesz achtmal so viel für ihren Wahlkampf wie die Oppositionsparteien ausgeben konnte; das ganze Land war voller Plakate der Orbán-Partei, auf denen die Oppositionspolitiker:innen als Marionetten von George Soros dargestellt wurden. Die Fidesz verwendet darüber hinaus auch die staatlichen Plattformen für ihre eigenen Zwecke: Die Regierungsplakate verkünden meistens nichts anderes als die aktuellen Hetzen gegen die aktuellen Feinde („Migranten“, „Schwule“, „Brüssel“, „Soros“ usw.)

In dieser Situation ist es für die Opposition fast unmöglich, die Regierungspartei herauszufordern und die Wähler:innen zu erreichen. Deswegen gründete sich die „Action for Democracy“ vor den Wahlen. Viele in der US-amerikanischen ungarischen Diaspora wollten die Opposition finanziell unterstützen, wobei damals nur die direkte Finanzierung von Parteien strafrechtlich verboten war. Die Budapester Regierung will mit dem neuen Gesetz über „den Schutz der Souveränität“ nun auch diese Lücke schließen. Die Opposition muss zukünftig ihre Wahlkampagnen mit ihren eigenen bescheidenen Mitteln finanzieren, zugleich kann sie ständig des „Landesverrates“ bezichtigt werden.

Instrument zur Einschüchterung
Die eigentliche Aufgabe des neuen „Amtes für den Schutz der Souveränität“ wird wahrscheinlich darin bestehen, den politischen Vorwurf, oppositionelle Parteien oder Vereine seien „ausländische Agenten“, durch Untersuchungen bei diesen aufrechtzuerhalten.

Vor solchen Hetzkampagnen haben auch die unabhängigen Zeitungen Angst. Sie befürchten, dass das Verbot von ausländischen Förderungen auch ihre Arbeit stark beeinträchtigen wird. Zehn Redaktionen verfassten einen Brief gegen das neue Gesetz: „Das sogenannte ‚Amt für den Schutz der Souveränität‘ ist eine Institution, die willkürlich ausgewählte Fälle untersucht, mit unbegrenzten Befugnissen ausgestattet ist und ohne jegliche Kontrolle operiert. Das Amt mag scheinbar legal sein, es kann aber in der Tat die angegriffenen Personen und Organisationen völlig willkürlich in Schach halten und drangsalieren. Dafür braucht es nicht einmal Sanktionen. Denn der Schaden, der durch die Ermittlungen […] verursacht wird, reicht vollkommen aus, um die Zielpersonen zu vernichten. Das Gesetz macht deutlich: Jeder, der sich an den demokratischen Debatten beteiligt oder die Öffentlichkeit informiert, ist den heutigen Machthabern in Ungarn verdächtig.“ Der gemeinsame Brief wurde unter anderem auch von den Redaktionen von zwei eher konservativ eingestellten Zeitungen unterschrieben.

Auch wenn am Ende vielleicht niemand aufgrund des Gesetzes verurteilt wird, können die Untersuchungen dennoch medienwirksam durchgeführt werden. Die staatlichen Medien werden schon dafür sorgen, dass die ungarischen Wähler:innen darüber informiert werden. Das neue Gesetz ist insofern vor allem ein politisches Mittel der Regierungspartei. Wird es aber auch strafrechtlich gegen die Opposition angewendet, ist Ungarn von einer echten Autokratie wirklich kaum mehr zu unterscheiden.

Anmerkungen:
[1])    Techet, Péter: Wahlen in Ungarn: Ein anderes Ende der Geschichte. In: RGOW 50, 4–5 (2022), S. 3–4.

Péter Techet, promovierter Jurist und Historiker, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) in Wien und Habilitand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.

Bild: Viktor Orbán ist ungarischer Ministerpräsident (Foto: Shutterstock.com / Lev Radin).

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